Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma lubifix
Allgemeine Bestimmungen
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Meine allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle mit lubifix getätigten Geschäfte,
insbesondere für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie die Vergabe von
Nutzungs- und Urheberrechten von lubifix (im Folgenden: Lieferungen), sofern
nicht im Einzelfall durch ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen abgewichen
wird.
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Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als lubifix ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ein fehlender Widerspruch gilt nicht
als stillschweigendes Einverständnis.
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Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht
besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden.
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Sämtliche Preislisten, Angebote auch in Prospekten, Anzeigen u.s.w. der lubifix
sind grundsätzlich freibleibend. Erst durch die Bestätigung des Auftrages durch
lubifix oder durch Lieferung kommt ein Vertrag zustande.
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An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Foto- bzw. Bildmaterial, Muster und anderen
Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich lubifix seine eigentums- und
urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen
nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der lubifix Dritten zugänglich
gemacht werden und sind, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
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lubifix ist berechtigt Lieferungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu
lassen.
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Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preisangaben verstehen sich in € (Euro) zuzüglich Fracht und Verpackung.
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Sofern keine Pauschalpreise vereinbart sind, berechnet lubifix ihre Leistungen
nach Aufwand zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen.
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Der Kaufpreis und andere Preise werden fällig unverzüglich, nachdem die
Lieferungen erbracht und die Rechnung dem Besteller zugegangen ist.
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Zahlungen müssen ohne Abzug und kostenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen
Bankkonten der lubifix geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks nicht
angenommen werden können.
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Bei Überschreitung der angegebenen Zahlfrist behält sich lubifix das Recht vor,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines eventuell höheren entstandenen Schadens bleibt unberührt.
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Gegenüber Ansprüchen der lubifix kann der Besteller nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eigentumsvorbehalt
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Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der lubifix
bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche.
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Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Besteller auf das
Eigentum der lubifix hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
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Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzugs, ist
lubifix nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist
zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur
Herausgabe verpflichtet.
Verfügungsbeschränkung
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Grundsätzlich wird nur das nichtexklusive Nutzungsrecht am Bildmaterial
übertragen. Andere Vereinbarungen wie Übertragung der Urheberrechte sind
gesondert kostenpflichtig und bedürfen der Schriftform.
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Erst mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Besteller das
Recht, die Objektdokumentationen und /oder Bilder zu verwerten bzw. zu nutzen.
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Eine Verwendung für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage, die Duplizierung unserer
Vorlagen und des Fotomaterials oder die Weitergabe an Dritte steht einer
Veröffentlichung gleich und setzt in jedem Fall den Erwerb der Urheberrechte
voraus.
Urhebervermerk
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Jede Veröffentlichung unseres Bild- bzw. Fotomaterials darf nur mit dem
Urheberrechtsvermerk www.lubifix.de zusammen mit dem Aufnahmedatum erfolgen. Der
Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung
möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis
entsteht. Bei Unterlassung erhöht sich das Bildhonorar um 100%.
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Der Nutzer hat lubifix von aus der Unterlassung des Urheberrechtsvermerks
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
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Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für
Druckzwecke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu
liefern. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen.
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lubifix hat das Recht zur Veröffentlichung der Bilder.
Fristen für Lieferungen; Verzug
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Eine Lieferzeit ist nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden ist und der Besteller uns alle für die Ausführung
der Lieferung erforderlichen Unterlagen insbesondere Genehmigungen zur Verfügung
gestellt hat. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferfristen setzt außerdem
die völlige Klarstellung aller kaufmännischen und technischen Einzelheiten sowie
die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen
Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht
wenn lubifix die Verzögerung zu vertreten hat.
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Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf Gründe die wir nicht zu vertreten haben
zurückzuführen, auf höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die termingerechte
Lieferung unmöglich machen, wie schlechte Witterung für Außenaufnahmen,
Materialknappheit, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten, verlängern sich die Fristen angemessen.
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Sowohl Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen, als auch
Schadensersatzansprüche statt der Leistung, egal aus welchem Rechtsgrund, sind
in allen Fällen, auch nach Ablauf einer etwa gesetzten Frist zur Lieferung,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
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Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur
zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von lubifix zu vertreten ist.
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Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären,
ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der
Lieferung besteht.
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Teillieferungen sind zulässig.
Gefahrenübergang
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Wenn seitens des Bestellers keine besonderen Weisungen vorliegen, nehmen wir den
Versand der Liefergegenstände nach unserer Wahl vor, wobei eine uns bekannt
gewordene Dringlichkeit nach Möglichkeit berücksichtigt wird.
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Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.
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Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die mit dem Transport beauftragte
Person/Firma oder bei Selbstabholung durch den Besteller ab Lager lubifix auf
den Besteller über. Durch die Übergabe wird die lubifix von ihrer
Leistungspflicht frei. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
die lubifix zusätzliche Leistungen z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen
hat.
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Eine Versicherung, z.B. Transportversicherung, wird die lubifix nur auf
besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Bestellers abschließen.
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Gerät der Besteller in Annahmeverzug ist die lubifix berechtigt auf Abnahme zu
bestehen. Wir stellen die Ware in Rechnung; die Lagerung der nicht abgenommenen
Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
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Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel
nicht verweigern.
Mängelhaftung/Gewährleistung
Für Sachmängel haftet lubifix für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit
von 2 Jahren wie folgt:
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Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von lubifix unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der
Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
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Der Besteller hat die Lieferung oder Leistung unverzüglich zu überprüfen.
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Voraussetzung für das Einsetzen unserer Haftung ist die schriftliche
Geltendmachung der Mängelrüge binnen 10 Tagen nach Feststellung des Mangels.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und/oder
Leistungen schriftlich anzuzeigen.
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Der Besteller sollte in diesem Fall die reklamierte Ware, nach Einholung unserer
Zustimmung ordnungsgemäß an uns zurückschicken. Für aufgrund nicht
ordnungsgemäßer Verpackung durch den Besteller verursachte Schäden kann keine
Haftung übernommen werden. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu
gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie der Rechnung und eine
detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
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Zunächst ist lubifix Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist
zu gewähren.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder
eine entsprechende Minderung der Vergütung verlangen.
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Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden die nach dem
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und/oder
übermäßiger Beanspruchung entstehen. Werden vom Besteller oder von Dritten
unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
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Für von uns gelieferte fremde Erzeugnisse haften wir nur in dem Umfang, in dem
unsere Zulieferer, die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegenüber übernehmen und
erfüllen. Wir können uns in diesen Fällen durch die Abtretung der Ansprüche
gegen unsere Zulieferer an den Besteller von unserer Gewährleistungspflicht
befreien.
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Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Art. IX (Sonstige
Schadenersatzansprüche, Haftung). Weitergehende oder andere als die in diesem
Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen lubifix und dessen
Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die o.g. Bestimmungen entsprechend.
Sonstige Schadenersatzansprüche, Haftung
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Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden:
Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Unmöglichkeit einer Leistung, aus Pflichtverletzung, aus unerlaubter Handlung
sind sowohl gegen lubifix als auch deren Gesellschafter, Angestellten,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
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Wir haften nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres
Materials ergeben sollten.
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Alle Haftungs- oder Schadenersatzansprüche sind auf den Vertragswert beschränkt
und verjähren mit Ablauf der für Sachmängelhaftung geltenden Verjährungspflicht.
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Dies gilt nicht soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
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Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Geheimhaltung, Datenschutz
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Lubifix und der Besteller werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und
Unterlagen, die Ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und die ihnen
als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es
sei denn sie sind bereits auf andere Weise bekannt geworden.
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Die lubifix ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch
zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die
Schriftform.
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Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, wird
lubifix die Weisungen des Bestellers beachten.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, ist Ludwigshafen alleiniger Gerichtsstand, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. lubifix
ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
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Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches
materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Verbindlichkeit des Vertrages
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Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in
seinen übrigen Teilen verbindlich.
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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